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Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
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Ø Primaeres
Gemeinschaftsrecht
Ø Voelkerrechtliche Vertraege
(Mezzaninrang)
Ø Begleitendes
Gemeinschaftsrecht
Ø Sekundaeres
Gemeinschaftsrecht
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Welches sind die geschriebenen Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts?
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a.
Vertraege (1951, 1957)
b.
Abkommen (z.B. Fusionsvertrag 1965)
c.
Protokoll ueber Vorrechte und Befreiungen der EG (1965)
d.
Protokoll ueber die Satzung des Gerichtshofes (1957)
e.
Vertrag ueber die aenderung der Haushaltsvorschriften der EG-Vertraege
(1970)
f.
Einheitliche Europaeische Akte (1986)
g.
EUV (1992)
h.
Beitrittsvertraege
i.
Vertrag von Amsterdam (1996)
j.
Vertrag von Nizza (2001)
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Welches sind die ungeschriebenen Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts?
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Ø Allgemeine
Rechtsgrundsaetze
Ø Gewohnheitsrecht
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Beispiele fuer sekundaeres Gemeinschaftsrecht
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Ø Verordnungen
Ø Richtlinien
Ø Entscheidungen
Ø Ungekennzeichnete
Rechtshandlungen (z.B. Organbeschluesse)
Ø Verfahrens- und
Geschaeftsordnungen
Ø Interorganvereinbarungen
(z.B. Interinstitutionelle Vereinbarung ueber die Haushaltsdisziplin und die
Verbesserung des Haushaltsverfahrens von 1993).
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Was ist begleitendes Gemeinschaftsrecht?
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Alle Normen, die ohne selbst Gemeinschaftsrecht zu
sein in voelkerrechtlichen Vertraegen zwischen den Mitgliedstaaten enthalten
sind und der Foerderung der Ziele der Gemeinschaft dienen (vgl. z.B. Art 220
EGV).
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Beispiel fuer begeleitendes Gemeinschaftsrecht:
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Ø uebereinkommen ueber die
gegenseitige Anerkennung von Gesellschaften und juristischen Personen von
1968,
Ø uebereinkommen ueber die
gerichtliche Zustaendigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen von 1968 (EuGVue),
Ø uebereinkommen ueber die
Gruendung des Europaeischen Hochschulinstitutes von 1972,
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Gibt es Rechtsmaterien welche zwischen dem Primaer- und dem Sekundaerrecht
stehen?
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Ja, nach der Mezzanintheorie sind z.B.
voelkerrechtliche Vertraege, Beschluesse Internationaler Organisationen,
Drittstaatsabkommen etc. im Rang zwischen Primaer- und Sekundaerrecht (vgl. z.B. WTO-Recht,
Beschluss 1/80 des Assoziationsrates EU – Tuerkei - dieser ist nach Art 300
Abs. 7 EGV zu beurteilen.).
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Werden Drittstaatsabkommen, Beschluesse Internationaler Organisationen,
voelkerrechtliche Vertraege etc durch den Abschluss mit der EG auf einer Seite
Teil des Gemeinschaftsrechts?
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Ja, nach der Mezzanintheorie stehen diese
rangmaessig zwischen Primaer- und Sekundaerrecht.
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Welche Rechtswirkungen haben Gemeinschaftsabkommen?
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Ø voelkerrechtliche Bindungswirkung,
Ø innergemeinschaftliche
Bindungswirkung,
Ø Vorrang vor Sekundaerrecht
und Anwendungsvorrang vor nationalem Recht,
Ø Unmittelbare
Anwendbarkeit, wenn die Norm eine klare und eindeutige Verpflichtung enthaelt,
deren Erfuellung oder deren Wirkung nicht vom Erlass weiterer Akte abhaengt
(Rs. Kupferberg). Vom EuGH nicht fuer WTO-uebereinkuenfte anerkannt (Rs.
Portugal/Rat) – mit Ausnahmen (Rs. Nakajima und Rs. Fediol),
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Welchen Rang hatte das GATT 1947, indem die EG ja nicht Mitglied war?
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Das GATT 1947 war ein Altvertrag nach Art 307 EGV
und hatte immunisierte Bestandteile des Gemeinschaftsrechts. Die Gemeinschaft
nahm die auf sie uebergegangenen Kompetenzen im Rahmen des GATT 1947 fuer die
MS wahr.
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Welche Stellung hat das GATT 1994?
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Die EG ist Mitglied im GATT 1994 und nimmt dort
die ihr uebertragenen Kompetenzen wahr. Das GATT 1994 ist Bestandteil des
Gemeinschaftsrechts (nach der Mezzanintheorie zwischen Primaer- und Sekundaerrecht
angesiedelt.).
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Welche Stellung hat der Assoziationsratsbeschluss 1/80 EG-Tuerkei?
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Beschluesse des Assoziationsrates EG-Tuerkei sind,
wie das Abkommen selbst, integrierter Bestandteil des Gemeinschaftsrechts
geworden (vgl. EuGH in der Rs. Sevince, 1990). Die Regeln ueber den Vorrang
und unmittelbare Wirkung sind daher anwendbar.
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Welchen Einfluss hat die faktische Kompetenzuebertragung von Souveraenitaetsrechten
von den MS auf die EG auf die Mitgliedschaft in Internationalen
Organisationen?
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In den Materien die der Gemeinschaft uebertragen
wurden, wurde die EG faktisches Mitglied der IO und nimmt fuer die
Mitgliedstaaten an den Verhandlungen teil.
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Wodurch wird in den Vertraegen sichtbar, dass eine neue Rechtsordnung
sui generis begruendet wurde?
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a.
durch die Praeambel der Vertraege, insbesondere des E(W)G-Vertrags,
b.
der einzelne Normunterworfene wird durch das Gemeinschaftsrecht
direkt berechtigt und verpflichtet,
c.
durch die unmittelbare Geltung des Gemeinschaftsrechts,
d.
durch die Schaffung von Organen, denen Hoheitsrechte uebertragen
wurden,
e.
durch die Vertretung der Buerger im EP und im WSA,
f.
durch den Gerichtshof, der insbesondere die einheitliche Auslegung
des Vertrags durch die nationalen Gerichte gewaehrleisten soll.
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Bindet die EMRK auch die
Gemeinschaftsorgane?
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Wann ist die EMRK ins
Gemeinschaftsrecht gekommen?
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Durch den Art 6 Abs. 2 EUV wurde die Beachtung der
Menschenrechte durch die Gemeinschaften und die Union ausdruecklich normiert.
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Seit wann judiziert der EuGH Grundrechte?
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Beginnend mit der Rs. Stauder, 1969 und Rs. Nold
1974
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Was versteht man unter „unmittelbarer Geltung“?
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Dass das Gemeinschaftsrecht (Primaerrecht) als
eigenstaendige Rechtsordnung neben dem staatlichen Recht und dem Voelkerrecht
besteht und aus dieser Existenz heraus im Mitgliedstaat „unmittelbar“ gilt
(d.h. ohne weiteren Anwendungsbefehl).
Dass die Gemeinschaftsrechtsnorm als Sekundaerrecht
in den Mitgliedstaaten auch ohne nationale Umsetzung (Transformation) ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens gilt.
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Welche Rechtsbestandteile des Gemeinschaftsrechts haben unmittelbare
Geltung?
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a.
Primaerrecht
b.
Teilweise Sekundaerrecht (Verordnungen und individuelle Entscheidungen
an Einzelne)
c.
Entscheidungen des EuGH.
In der Lehre besteht teilweise die Ansicht, dass
das gesamte Gemeinschaftsrecht unmittelbare Geltung hat und im Weiteren nach
unmittelbarer Anwendbarkeit, unmittelbarer Wirkung und unmittelbarer
Wirksamkeit zu unterscheiden sei. Der EuGH hat in seinen Urteilen keine
genaue Begrifflichkeit ausgearbeitet.
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Was bedeutet unmittelbare Geltung des Gemeinschaftsrechts (Definition)?
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Rs. Simmenthal II (1977, Rz 14): „Unmittelbare
Geltung bedeutet (...), dass die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre
volle Wirkung einheitlich in saemtlichen Mitgliedstaaten vom Zeitpunkt ihres
Inkrafttretens an und waehrend der gesamten Dauer ihrer Gueltigkeit entfalten
muessen.“
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Welches Verbot geht mit der unmittelbaren Geltung einer Gemeinschaftsrechtsnorm
einher?
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Die Umsetzung in nationales Recht (Duplizierung),
weil dadurch der gemeinschaftsrechtliche Ursprung der Norm verloren geht und
die Zustaendigkeit des EuGH beeintraechtigt werden kann.
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Unterliegen auch programmatische Aussagen in den Vertraegen der
unmittelbaren Geltung?
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Nein
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Was bedeutet „unmittelbare Anwendbarkeit“?
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Dass, wenn die primaere und sekundaere
Gemeinschaftsrechtsnorm hinreichend klar und unbedingt ist, und daraus
unmittelbar ihr Tatbestand und auch Rechtsfolgen abgeleitet werden koennen,
diese unmittelbar von den Behoerden und Gerichten der Mitgliedstaaten von Amts
wegen anzuwenden sind, auch ohne das sich der Einzelne ausdruecklich darauf
beruft (und auch ohne speziellen Anwendungsbefehl). Kriterium der
unmittelbaren Anwendbarkeit ist somit der self-executing-Charakter der Norm
(aus der Norm lassen sich direkt Rechte und Pflichten ableiten, weil sie
hinreichend genau und unbedingt formuliert ist). Und dass der Einzelne aus
der Norm direkt berechtigt und verpflichtet wird.
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Wann ist eine gemeinschaftsrechtliche Norm unmittelbar anwendbar?
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EuGH in der Rs. van Gend & Loos:
ue wenn sie rechtlich
vollkommen sind (d.h. keine weitere Ausgestaltung notwendig ist)
ue inhaltlich unbedingt
ue dem Mitgliedstaat
Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt
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Was bedeutet „objektive unmittelbare Anwendbarkeit“?
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Was bedeutet „subjektive unmittelbare Anwendbarkeit“?
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Dass der Einzelne sich auf unmittelbar anwendbare
Gemeinschaftsrechtsnormen vor nationalen Behoerden und Gerichten berufen kann,
wenn die gemeinschaftsrechtliche Norm unbedingt formuliert, in sich
vollstaendig und rechtlich vollkommen ist und keine weitere Erfuellung zu ihrer
Wirksamkeit (z.B. durch die Mitgliedstaaten) notwendig ist.
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Was bedeutet unmittelbare Wirkung?
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Unmittelbare Wirkung kann bei
umsetzungsbeduerftigen Gemeinschaftsrecht vorliegen (z.B. Richtlinien und
Entscheidungen an die Mitgliedstaaten), wenn diese von den Mitgliedstaaten
nicht oder nicht ordnungsgemaess umgesetzt worden sind.
Unterscheidung in objektive und subjektive unmittelbare
Wirkung.
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97
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Welche Voraussetzung muss gegeben sein, damit eine unmittelbare Wirkung
eintritt?
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Die massgebliche Gemeinschaftsrechtsnorm muss
unmittelbar anwendbar sein.
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98
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Ist unmittelbare Anwendbarkeit und unmittelbare Wirkung ein synonymer
Begriff?
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Er wird sowohl in der Lehre als auch
Rechtsprechung (EuGH) teilweise synonym verwendet. Jedoch besonders in der
Lehre wird auch teilweise streng zwischen beiden Begriffen differenziert.
Dies folgt vor allem daraus, da das Primaerrecht und die verschiedenen
sekundaeren Rechtsaktformen (z.B. Verordnung, Richtlinie) unterschiedliche
Voraussetzungen bei der unmittelbaren Wirkung haben. Teilweise wird auch noch
auf den Norminhalt abgestellt und daraus die unmittelbare Wirkung weiter unterteilt.
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99
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Ist eine unmittelbar anwendbare Norm auch unmittelbar wirksam?
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Die hinreichend genau bestimmte Norm aus der sich
Rechte und Pflichten ableiten lassen (unmittelbare Anwendbarkeit) muss
zusaetzliche Kriterien erfuellen, um auch unmittelbar Wirksam zu sein. Diese
weiteren und zusaetzlichen Kriterien unterscheiden sich je nach Rechtaktform
(z.B. bei der Richtlinie wird gefordert:
- Fristablauf,
- Bestimmungen der
Richtlinie muessen hinreichend genau und unbedingt sein,
- der Einzelne muss aus
der Richtlinie Rechte ableiten und gegenueber dem saeumigen Staat geltend
machen koennen – Pkt. 3 wird nicht immer gefordert – vgl. Rs.
Waermekraftwerk Grosskrotzenburg und Rs. CIA Security).
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100
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Seit wann judiziert der EuGH das Prinzip der „unmittelbaren Wirksamkeit
von Richtlinien?
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Seit der Rs. van Duyn (1974).
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101
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Was bedeutet Vorrangwirkung des Gemeinschaftsrechts?
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Dass nationales Recht, das Gemeinschaftsrecht
entgegensteht, von den nationalen Gerichten nicht angewendet werden darf
(vgl. Rs. Costa/E.N.E.L.). Absolute Vorrangwirkung des Gemeinschaftsrechts
auch vor nationalem Verfassungsrecht (strittig bei Grundprinzipien).
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102
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Kann durch nationales Verfassungsrecht EG Sekundaerrecht immunisiert
werden?
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Der EuGH ist „... fuer die Wahrung des Rechts bei
der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages“ gemaess EGV, EAGV und EGKSV
zustaendig. Siehe auch oben. Diese ueberpruefungskompetenz waere gefaehrdet, wenn
der nationalstaatliche Gesetzgeber einfach durch eine Reihung in seinem
nationalstaatlichen Normenrang selbsttaetig veraendern und der Kompetenz des
EuGH entziehen koennte.
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103
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Ist eine nationale Norm, die Gemeinschaftsrecht entgegensteht,
in-existent?
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Nein, der EuGH (Rs. IN.CO.GE) hat entschieden,
dass diese entgegenstehende Norm aufrecht im Rechtsbestand des Mitgliedstaates
bleibt, aber von den nationalen Behoerden und Gerichten nicht angewendet
werden darf, soweit sie die Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeintraechtigt.
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104
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Gilt die Vorrangwirkung auch gegenueber nationalem Verfassungsrecht?
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Der EuGH hat dies so entschieden. Die nationalen
Verfassungsgerichte sind dieser Rechtsauffassung grossteils gefolgt, wenn auch
verschiedentlich Vorbehalte (z.B. zu den Grundprinzipien/Bauprinzipien
→ dBVerfGH) angebracht wurden.
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105
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Betrifft der Vorrang des Gemeinschaftsrechts nur generell abstrakte
Normen oder auch Individualentscheidungen von Behoerden an Einzelne
(Verwaltungsakte)?
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Der EuGH hat in der Rs. Ciola (1999) entschieden,
dass die Bestimmungen des EG-Vertrages in den Rechtsordnungen unmittelbar
gilt und diesem entgegenstehendes nationales Recht unangewendet bleiben muss,
sofern die Bestimmungen des EG-Vertrages unmittelbar und unbedingt anwendbar
sind (z.B. Bestimmungen ueber die Grundfreiheiten).
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106
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Warum muss der Vorrang des Gemeinschaftsrechts sowohl fuer generell
abstrakte als auch individuell-konkrete Rechtsakte gelten?
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Weil es durch nichts zu rechtfertigen waere, wenn
der Rechtsschutz des Einzelnen, der sich aus der unmittelbaren Wirkung des
Gemeinschaftsrechts ergibt, in einem Fall verweigert wuerde, nur weil es von
der Gueltigkeit eines innerstaatlichen Rechtsaktes (Verwaltungsakt oder
Verwaltungsverfahrensrecht) abhaengt. Der Rechtsschutz kann nicht von der Art
der entgegenstehenden Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts abhaengen.
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107
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Gilt die Vorrangwirkung des Gemeinschaftsrechts auch fuer Gebietskoerperschaften?
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Ja
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Welche Rechtordnung wird zur Loesung eines Konflikts zwischen
Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht herangezogen?
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Notwendigerweise die gemeinschaftsrechtlichen
Regeln.
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Gilt die Regel „lex posterior derogat legi priori“ im Verhaeltnis
zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht?
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Nein, wuerde diese Regel gelten, waere es dem
nationalen Gesetzgeber jederzeit moeglich die Funktionsfaehigkeit des Gemeinschaftsrechts
durch eine innerstaatliche Norm einzuschraenken oder aufzuheben. Die
gemeinschaftsrechtlichen Regelungen entfalten eine Sperrwirkung gegenueber
spaeter gesetztem nationalem Recht.
Der EuGH konkretisierte in seiner Rechtsprechung,
dass dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht im
Kollisionsfall nicht zur Anwendung gelangen darf (Anwendungsvorrang).
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