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822
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Seit wann gibt es die Gemeinsame Aussenpolitik?
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Eine engere Abgleichung
der Aussenpolitik gibt es seit Beginn der 70-er Jahre (Europaeische Politische
Zusammenarbeit - EPZ). Seit der EEA ist die EPZ institutionalisiert. Im Unionsvertrag
von 1993 wurde die GASP als eigener Abschnitt aufgenommen. Mit der Schaffung
des „Hohen Vertreters“ hat die GASP auch nach Aussen einen Ansprechpartner gefunden
(Vertrag von Amsterdam).
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823
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Seit wann gibt es die ESVP?
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Die Europaeische
Sicherheits- und Verteidigungspolitik wurde durch den Vertrag von Amsterdam
eingefuehrt (Petersberg-Aufgaben – Art 17 Abs. 2 EUV) und durch die uebernahme
der operativen Aufgaben der WEU.
Durch sie soll zukuenftig auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik
geschaffen werden. Die ESVP ist Bestandteil der GASP. Die ESVP wird durch das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK), den Militaerstab (EUMC)
und den Militaerausschuss (EUMS) unterstuetzt bzw. umgesetzt.
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824
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Welchen Umfang hat die GASP?
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Sie erstreckt sich auf
„alle Bereiche der Aussen- und Sicherheitspolitik der EU“ und umfasst auch
verteidigungspolitische Zielsetzungen. Nicht davon umfasst sind die
wirtschaftlichen Aussenbeziehungen der ersten Saeule. Wirtschaftspolitische
Embargos muessen sowohl von der ersten als auch der zweiten Saeule gefasst
werden.
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825
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Ist es moeglich durch die GASP zu einer gemeinsamen
Verteidigung zu gelangen?
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Ja, falls der Europaeische
Rat dies beschliesst kann die Festlegung einer gemeinsamen
Verteidigungspolitik auch in der gemeinsamen Verteidigung muenden. Derzeit
dient die ESVP nur der Umsetzung der Petersberg-Aufgaben.
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826
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Welchen Umfang haben die Petersberg-Aufgaben?
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humanitaere Aufgaben und Rettungseinsaetze,
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friedenserhaltende Massnahmen,
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Kampfeinsaetze bei der Krisenbewaeltigung und friedensschaffende
Massnahmen.
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827
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Wie werden die neutralen/buendnisfreien
Mitgliedstaaten im Rahmen der Petersberg-Aufgaben beteiligt?
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Die neutralen Staaten
haben in diesem Rahmen nur einen Beobachterstatus, koennen aber in vollem
Umfang an den Aktionen beteiligt werden, sofern dies der Rat beschliesst. Vgl.
Art 17 Abs. 1 Uabs. 3 EUV – Neutralitaetsklausel / irische Klausel).
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828
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Vereinbarkeit der
Neutralitaet mit dem EU Beitritt?
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Irland hat zu Art 15 Abs.
4 1. Halbsatz EUV festgestellt, dass die Politik der Union nicht die Besonderheiten
der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten
beruehren duerfe. Dies wird als Neutralitaetsvorbehalt gedeutet. Dadurch koennen
die vier buendnisfreien Staaten der Gemeinschaft, Finnland, Irland,
oesterreich, Schweden ihren speziellen sicherheitspolitischen Status der
Neutralitaet beibehalten.
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829
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Was ist die „Schnelle Eingreiftruppe“?
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Der Europaeische Rat von
Helsinki hat am 10./11.12.1999 beschlossen eine „Schnelle Eingreiftruppe“ zu
schaffen. Umfang: ca. 50.000 bis 60.000 Personen. Zweck: Erfuellung der
Petersbergaufgaben. Dauer: ueber mindestens ein Jahr.
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830
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Wie werden die Rechtshandlungsformen in der GASP
beschlossen?
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Grundsaetzlich einstimmig.
Mit qualifizierter Mehrheit beschliesst der Rat nur bei den Rechtshandlungsformen,
bei denen zuvor der Europaeische Rat bereits einen Grundsatzbeschluss
getroffen hat.
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831
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Ist der Rat beschlussfaehig, wenn sich ein Mitgliedstaat
der Stimme enthaelt?
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Grundsaetzlich ja, jedoch
kann der Mitgliedstaat eine Erklaerung abgeben, dass er durch den Beschluss
nicht gebunden sein will, auch wenn er fuer die Union bindend ist. Vgl. jedoch
dazu Art 23 Abs. 2 EUV – die Schutzklausel „vitale Interessen“.
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832
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Welche Aufgaben hat der „Hohe Vertreter“?
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Unterstuetzung des Rates in
allen Bereichen der GASP, Fuehrung eines politischen Dialoges mit Drittstaaten
auf Ersuchen und im Namen des Rates.
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833
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Ist die Kommission in Angelegenheiten der
Aussenvertretung der GASP beteiligt?
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Ja. Die Kommission wird im
Rahmen der „Troika“ beteiligt. Die „Troika“ besteht aus dem vorsitzfuehrenden
Mitgliedstaat, dem nachfolgenden Vorsitzstaat und dem Hohen Vertreter der
GASP (Generalsekretaer des Rates).
Gemaess Art 27 EUV wird die
Kommission an den Arbeiten im Bereich der GASP in vollem Umfang beteiligt
(auch im Sinne des Kohaerenz, Loyalitaets- und Solidaritaetsgebots). Dies beinhaltet
zumindest eine Anhoerungspflicht der Kommission bei allen aussenpolitischen
Taetigkeiten des Rates im Rahmen der GASP/ESVP.
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834
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Hat die Kommission ein Initiativrecht im Rahmen
der GASP?
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Gemaess Art 22 Abs. 1 EUV kann
die Kommission (wie auch jeder Mitgliedstaat) den Rat mit einer Frage zur
GASP befassen und Vorschlaege unterbreiten. Dieses Initiativrecht beinhaltet
aber keine obligatorische Entscheidungspflicht des Rates, sondern dieser muss
darueber nur beraten.
Im Bereich der Umsetzung
von Embargomassnahmen im Bereich der ersten Saeule ist die Kommission zwingend
an der GASP zu beteiligen, da hier das Initiativmonopol ausschliesslich bei
der Kommission liegt.
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835
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Wird das Europaeische Parlament an der GASP
beteiligt?
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Gemaess Art 21 EUV muss das
EP vom Ratsvorsitz und der Kommission zu den wichtigsten Aspekten der GASP
unterrichtet und deren Auffassung (Anfragen und Empfehlungen) gebuehrend
beruecksichtigt werden. Einmal jaehrlich muss eine Aussprache ueber die GASP
stattfinden.
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836
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Was sind Grundsaetze und Grundzuege im Sinne des EUV?
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Grundsaetze und Grundzuege
sind allgemeine richtungsgebende Vorgaben fuer die Zukunft, welche von den
Adressaten im eigenen Ermessen ausgefuellt werden muessen, sofern diese nicht
ausreichend bestimmt sind. Sie haben kein genaues oder naeher praezisiertes
oder zu erreichendes Ziel.
Grundzuege und Grundsaetze
sind keine Anordnungen, sondern Erfuellungshilfen. Somit kommt diesen
weitgehend nur politische Wirkung zu.
Im EGV ist in Art 128 Abs.
2 ausdruecklich bei den Grundzuegen auf Art 99 (2) Bezug genommen. Art 99 (2),
die allgemeine Wirtschaftspolitik, ist somit Grundlage fuer die Beschaeftigungspolitik.
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837
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Was sind allgemeine Leitlinien im Sinne des EUV?
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aehnlich wie Grundsaetze
dienen auch allgemeine Leitlinien der Orientierung der zustaendigen Organe fuer
deren Handeln. Im Gegensatz zu den Grundzuegen sind die allgemeinen Leitlinien
jedoch weniger konkret und benoetigen daher noch mehr Interpretationsraum.
Leitlinien lassen dem Handlungsorgan mehr Spielraum, es hat sich nur an der
vorgegebenen „Linie“ zu orientieren. Den allgemeinen Leitlinien kommt fast
ausschliesslich politische Wirkung zu.
Auch die allgemeinen
Leitlinien gemaess EUV sind ausschliesslich fuer die Aussen- und
Sicherheitspolitik anwendbar (Titel V).
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838
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Was sind Zielvorstellungen im Sinne des EUV?
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Zielvorstellungen sind
Hinweise des Europaeischen Rates an die Handlungsorgane, wohin „die Reise“
nach seinen Vorstellungen gehen soll. Zielvorstellungen kommen nur politische
Wirkungen zu, es sind Wuensche, wie und bis wann etwas zu erreichen sein soll.
Zielvorstellungen sind somit die unverbindlichsten Form von Rechtshandlungsakte.
Zielvorstellungen sind in
Art 4 EUV erster Satz in Titel I (Gemeinsame Bestimmungen) angefuehrt und gelten
somit fuer den gesamten „Tempel.“
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839
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Was sind gemeinsame Strategien im Sinne des EUV?
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Die gemeinsame Strategie
ist die direkte verbindliche Grundlage fuer die Mitgliedstaaten fuer die
Beschluesse zu gemeinsamen Standpunkten und gemeinsamen Aktionen oder Massnahmen
im Bereich des Titel V des EUV. Sie wird ausschliesslich vom Europaeischen Rat
beschlossen bzw. vorgegeben. Daraus folgt konsequenterweise, dass der Rat der
Union, wenn eine solche Strategie einmal vom Europaeischen Rat beschlossen
worden ist, die weiteren Rechtsakte (Aktionen, Standpunkte, Massnahmen) nur
noch mit qualifizierter Mehrheit beschliessen muss. Die aenderungsberechtigung
fuer eine einmal beschlossene gemeinsame Strategie liegt ausschliesslich beim
Europaeischen Rat.
Gemeinsame Strategien sind
daher von intensiverem rechtlich bindendem Normcharakter als allgemeine Grundsaetze
und Leitlinien.
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840
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Was sind gemeinsame Aktionen im Sinne des EUV?
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Gemeinsame Aktionen sind
Rechtsakte die auf Grundlage von gemeinsamen Strategien des Europaeischen
Rates vom Rat der Union im Bereich des Titels V des EUV getroffen werden. Die
Definition der gemeinsamen Aktion findet sich in Art 14 Abs 1 zweiter Satz
EUV: „Gemeinsame Aktionen betreffen
spezifische Situationen, in denen eine operative Aktion der Union fuer
notwendig erachtet wird.“ Es sind
somit Einzelmassnahmen oder ein Buendel von Massnahmen fuer einen eingegrenzten
spezifischen aussen- bzw. sicherheitspolitischen Zweck. Daher fordert Art 14
Abs 1 dritter Satz auch: „In den
gemeinsamen Aktionen sind ihre Ziele, ihr Umfang, die der Union zur Verfuegung
zu stellenden Mittel sowie die Bedingungen und erforderlichenfalls der
Zeitraum fuer ihre Durchfuehrung festgelegt.“
Durch
eine gemeinsame Aktion werden die Mitgliedstaaten nach innen und aussen
gebunden, solange dies besteht.
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841
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Was sind gemeinsame Massnahmen im Sinne des EUV?
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Gemeinsame
Massnahmen sind in Titel V aussenpolitische Massnahmen, welche unter dem
Kohaerenzgebot des Art 3 EUV stehen. Es sind gemaess Art 17 Abs 2 damit
friedenschaffende Massnahmen im Rahmen der GASP gemeint.
Massnahmen
zur Durchfuehrung der uebereinkommen sind in Art 34 (2) EUV geregelt und
betreffen Titel VI des EUV. Zur Bindungswirkung siehe Gemeinsame Standpunkte.
Massnahmen sind nach Titel VI auch erforderlich um die gefassten Beschluesse
umzusetzen.
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842
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Was sind gemeinsame Standpunkte im Sinne des EUV?
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Gemeinsame Standpunkte
werden sowohl in Titel V als auch in Titel IV EUV verwendet. In Art 15 EUV
ist eine Definition des Begriffs „Gemeinsame Standpunkte“ angefuehrt. Demnach
sind Gemeinsame Standpunkte von den Mitgliedstaaten vereinbarte bzw.
koordinierte Massnahmen der einzelstaatlichen Politik, die im Gesamten die
getroffenen Vereinbarungen erfuellen und die nach Aussen einheitlich aber auch
von jedem einzelnen Mitgliedstaat vertreten werden. Dies gilt auch fuer den
gesamten Behoerdenapparat eine jeden Mitgliedstaates der gegenueber Dritten auftritt.
Inhalt der Gemeinsamen
Standpunkte nach Titel V sind ausschliesslich geographische oder thematische
Fragen welche auf Grundlage des Unionskonzepts basieren. Nachdem diese
ausschliesslich in Titel V und VI angefuehrt sind, sind die gemeinsamen
Standpunkte auf diese Bereiche eingeschraenkt und umfassen nicht die erste
Saeule des „Tempels.“
Es wird in Titel VI nur
die Konsultation der Mitgliedstaaten untereinander im Rat der Union gefordert,
um das Vorgehen zu koordinieren und weitere Rechtsakte zu erlassen. Nicht
gefordert ist die Vorgabe einer „gemeinsamen Strategie“ durch den
Europaeischen Rat.
Aus dem Loyalitaets- und
Solidaritaetsgebot ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten gegen einen einmal beschlossenen
gemeinsamen Standpunkt keine gegenteiligen Massnahmen setzen duerfen. Daraus
ergibt sich auch die rechtliche Bindungswirkung die ein gemeinsamer
Standpunkt fuer die Mitgliedstaaten entfaltet. Diese Bindungswirkung ist im
Vergleich zur Gemeinsamen Aktion rechtlich weniger intensiv.
Dadurch ist auch der
Europaeische Rat an die gemeinsamen Standpunkte aus Titel VI, welche durch die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rat der Union erfolgt, gebunden. Zudem
muessen diese gemeinsamen Standpunkte vom Rat nach Titel VI einstimmig
beschlossen werden.
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843
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Was sind Beschluesse im Sinne des EUV?
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Gemaess Art 12 zweiter
Spiegelstrich EUV fasst der Europaeische Rat die gemeinsamen Strategien in der
GASP (Titel V) und gemaess Art 17 (1) EUV ueber die gemeinsame Verteidigungspolitik
in Form von Beschluessen. Gemeinsame Aktionen koennen nur aufgrund von
Beschluessen abgeaendert werden. Gemaess Art 23 (1) EUV legt fest: Beschluesse nach diesem Titel werden vom
Rat einstimmig gefasst. Die Stimmenthaltung von anwesenden oder vertretenen
Mitgliedern steht dem Zustandekommen dieser Beschluesse nicht entgegen.
Falls
sich die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Operation einigen koennen, so
koennen sie die operative Taetigkeit an das Politische und
Sicherheitspolitische Komitee uebertragen werden.
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844
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Was sind Empfehlungen im Sinne des EUV?
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Empfehlungen des Rates
sind Beurteilungen aufgrund vorheriger Ermittlungen festgestellte Missstaende,
welche jedoch von demjenigen, an den die Empfehlung gerichtet ist, nicht
beachtet werden muessen. Sanktionen sind aber z.B. bei Verletzungen des Art 6
Abs 1 EUV moeglich und sind dann die Vorstufe zur Feststellung einer Verletzung
des Art 6 Abs 1 EUV.
Empfehlungen des
Parlaments an den Rat sind immer unverbindlich und auch an keine rechtlichen
Sanktionen geknuepft.
Empfehlungen des Vorsitzes
an den Rat sind ebenfalls unverbindlich.
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845
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Was sind Feststellungen im Sinne des EUV?
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Feststellungen sind die
Festhaltung von Tatsachen die eine Gefaehrdung elementarer Grundsaetze des EUV
betreffen. Feststellungen werden vom Rat in der Zusammensetzung der Staats-
und Regierungschefs einstimmig getroffen. Wurde eine solche Feststellung
einmal einstimmig getroffen, so koennen mit qualifizierter Mehrheit die
Sanktionen festgesetzt werden.
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846
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Was sind Stellungnahmen im Sinne des EUV?
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Stellungnahmen sind
Massnahmen der Regierung eines Mitgliedstaates um die Einhaltung der in Art 6
gewaehrleisteten Grundsaetze den anderen Mitgliedstaaten zu beweisen und
drohende Sanktionen abzuwehren.
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847
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Was sind Schlussfolgerungen im Sinne des EUV?
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Schlussfolgerungen sind
vom Europaeischen Rat im Rahmen des EGV festgesetzte Grundzuege und Grundlagen,
Leitlinien und Zielvorstellungen der gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Im Sinne
des Art 128 Abs 2 EGV sind Schlussfolgerungen die Grundlage fuer die beschaeftigungspolitischen
Leitlinien, welche der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit jaehrlich beschliesst.
An diese
Schlussfolgerungen im Rahmen des EGV des Europaeischen Rates ist der
Ministerrat gebunden.
Die in den politischen
Grundsaetzen, Grundzuegen, Leitlinien und Zielvorstellungen gefundenen
Kompromisse werden in den „Schlussfolgerungen“ des vorsitzfuehrenden
Mitgliedstaates schriftlich fixiert und dienen den Institutionen als
Richtschnur.
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848
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Was sind voelkerrechtliche uebereinkuenfte mit
Drittstaaten im Sinne des EUV?
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Voelkerrechtliche
uebereinkuenfte mit Drittstaaten und internationalen Organisationen als
Aufgabengebiet der Union wurden im Rahmen des Art 24 (Art J.14) durch den
Vertrag von Amsterdam eingefuehrt und gelten fuer Titel V und Titel VI EUV. Die
Verhandlungen mit den Drittstaaten werden von dem Mitgliedstaat gefuehrt,
welcher den jeweiligen Vorsitz im Rat hat. Die Kommission kann, muss aber
nicht beteiligt werden. Nachdem das Erfordernis der Beschlussfassung zum
Abschluss solcher uebereinkuenfte an die internen Beschlusserfordernisse geknuepft
wurde, kann fuer den Titel V des EUV gemaess Art 23 Abs 1 EUV nur einstimmig
eine solche uebereinkunft getroffen werden. In Titel VI des EUV koennen die
Beschluesse und Rahmenbeschluesse fuer solche uebereinkuenfte auch mit qualifizierter
Mehrheit gefasst werden.
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849
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Ist der EuGH fuer die Kontrolle der GASP zustaendig?
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Nein, die Zustaendigkeit
erstreckt sich gemaess Art 46 EUV nicht auf diesen Bereich.
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850
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Welche drei Einrichtungen unterstuetzen den Rat im
Sicherheitsbereich innerhalb der GASP?
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das Politische- und Sicherheitspolitische Komitee (PSK),
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der Militaerausschuss der EU (EUMC),
-
der Militaerstab der EU (EUMS).
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851
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Wie setzt sich das PSK zusammen?
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Aus „Politischen
Direktoren“ der Aussenministerien der Mitgliedstaaten der EU oder aus hohen
Beamten oder Botschaftern der Mitgliedstaaten.
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852
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Welche Aufgaben hat das PSK?
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Alle in Art 25 EUV
vorgesehenen Aufgaben (z.B. Stellungnahmen, ueberwachung der Durchfuehrung
vereinbarter Politiken, Kontrolle und strategische Leitung von Operationen
zur Krisenbewaeltigung).
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853
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Wie setzt sich der EUMC zusammen?
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Aus den Generalstabchefs
der Mitgliedstaaten, vertreten durch militaerische Delegierte. Der EUMC beraet
das PSK militaerisch durch abgegebene Empfehlungen. Er legt fuer den EUMS die Leitlinien vor.
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854
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Wie setzt sich der EUMS zusammen?
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Aus Vertretern der
Streitkraefte der Mitgliedstaaten. Hier sammelt sich der militaerische
„Sachverstand“ und es werden strategisch-militaerische Loesungen erarbeitet.
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855
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Was ist die „Strategie- und Fruehwarneinrichtung“?
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Durch die Erklaerung Nr. 6
zum Amsterdamer Vertrag wurde im Rahmen des Generalsekretariat des Rates und
der Verantwortung des Generalsekretaers/Hohen Vertreters eine Strategie- und
Fruehwarneinrichtung eingerichtet. Sie soll aktuelle Ereignisse und Situationen
erkunden, bewerten und darueber fruehzeitig Warnungen abgeben, damit die EU
zeitgerecht auf besondere aussenpolitische Situationen reagieren kann.
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856
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Welche Aufgaben hat das „Institut der EU fuer
Sicherheitsstudien“?
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Das EU-Institut fuer Sicherheitsstudien
(Sitz in Paris, eigene Rechtspersoenlichkeit) erstellt wissenschaftliche
Analysen und forscht im Bereich der GASP und ESVP. Es wurde von der WEU uebernommen.
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857
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Welche Aufgaben hat das Satellitenzentrum der EU?
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Das Satellitenzentrum
(eigene Rechtspersoenlichkeit, Sitz in Torrejón/Spanien) soll durch die
Auswertung von Satellitenbildern und Luftaufnahmen einen Fruehwarn- und
Krisenbeobachtungsmechanismus unterstuetzen. Die politische Aufsicht hat das
PSK. Es wurde von der WEU uebernommen.
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858
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Was ist das Informationssystem COREU?
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Ein eigenes
Informationsnetz an das die Aussenaemter der EU-Mitgliedstaaten angeschlossen
sind und mit dem sie vertrauliche Mitteilungen austauschen koennen. Auch ein
vereinfachtes schriftliches Umlauf- und Abstimmungsverfahren kann ueber dieses
Netzwerk realisiert werden.
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859
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Kann der Rat Sonderbeauftragte ernennen?
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Ja, gemaess Art 18 EUV kann
der Rat einen oder mehrere Sonderbeauftragte (z.B. Jugoslawien, Nahost,
Afghanistan etc.) ernennen und ihnen ein Mandat uebertragen.
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