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Anton Schaefer

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Der EURO
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Konvergenzkriterien

Nicht alle Unionsmitgliedstaaten nehmen am EURO-Waehrungsraum teil. Einige (z.B. Schweden, Daenemark, das Vereinigte Koenigreich) wollen nicht teilnehmen, andere koennen wegen der Wirtschaftsdaten noch nicht teilnehmen.

Grundlage fuer die Entscheidung, ob ein EU-Mitgliedstaat am EURO-Waehrungsraum teilnehmen kann oder nicht entscheidet der Rat anhand der sogenannten Konvergenzkriterien.

Die wirtschaftlichen Konvergenzkriterien die zu erfuellen sind, bevor eine Teilnahme moeglich ist lauten:


  • Preisstabilitaet (Oberstes Ziel). Die Infaltion darf hoechstens 1,5 Prozent ueber dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Unionsmitgliedslaendern liegen, die am EURO-Waehrungssystem teilnehmen;
  • Zinsniveau (Die langfristigen Zinsen duerfen das Niveau in den drei Unionsmitgliedslaendern mit den niedrigsten Inflationsraten um hoechstens 2 Prozent uebersteigen);
  • Budgetdefizit(Der jaehrliche Haushaltsfehlbetrag darf maximal 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts des jeweiligen Unionsmitgliedstaates betragen);
  • Staatsschulden (Die gesamte staatliche Schuldenquote darf maximal 60 Prozent des Bruttoinlandprodukts betragen);
  • Wechselkursstabilitaet (Jede Landeswaehrung muss zumindest zwei Jahre am Europaeischen Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben und der festgesetzte Leitkurs darf sich in dieser Zeit nicht ausserhalb des maximalen Schwankungsbereichs von +/- 15 Prozent bewegt haben).

Die oben angefuehrten Kriterien sind erheblichen Diskussionen und gewichtigen Kritiken ausgesetzt. Insbesondere wird das einseitige Primat der Preisstabilitaet, welches von den Nationalbanken und der EZB zu gewaehrleisten ist, angezweifelt.
Ebenso die Bandbreite des Budgetdefizits und der Neuverschuldungen (Staatschulden), mit denen im Rahmen einer wirtschaftlichen Rezession von den Mitgliedstaaten bislang versucht wurde gegenzusteuern.

Neben den wirtschaftlichen Konvergenzkriterien bestehen auch formelle Kriterien.

So muss jeder Unionsmitgliedsstaat vor der EURO-Einfuehrung die Regelungen der nationalen Notenbank mit den europaeischen Rechtsvorschriften in Einklang bringen.

Dadurch soll vor allem die Unabhaengigkeit der nationalen Zentralbank gewaehrleistet werden, damit die Ziele der Europaeischen Zentralbank (EZB) nicht gefaehrdet werden.

Zuletzt im Oktober 2004 wurde von der Europaeischen Kommission ein Konvergenztest durchgefuehrt und die Wirtschaftsdaten der Unionsmitgliedstaaten anhand der Konvergenzkriterien geprueft.
Erfuellt ein Unionsmitgliedstaat diese Kriterien, werden vom Rat mit Beschluss der Wechselkurs dieses Mitgliedstaates endgueltig festgelegt und, wenn der Beitritt gewuenscht ist, die Massnahmen festgelegt, die zur Einfuehrung des EUROs fuehren.
Alle zwei Jahre wird der Konvergenztest wiederholt.

Da der Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten am 1.5.2004 erfolgte, ist eine Teilnahme an der EURO-Waehrungszone fuer die neuen Mitgliedstaaten fruehestens ab 1.5.2006 moeglich, da die Teilnahmen am europaeischen Wechselkursmechanismus II zumindest zwei Jahre dauern muss.

Land B EE Def/Ueb StaatsV PWStab LFZS
Tschechien k.M. - 2 J nBzWKM - 3,6 30,4 2,2 3,8
Estland 28.6.2004 2008 2 J nBzWKM + 2,3 4,5 4,3 -
Zypern 2.5.2005 2008 2 J nBzWKM - 2,3 69,2 2,3 4,1
Lettland 2.5.2005 2008 2 J nBzWKM + 0,1 12,1 6,7 3,9
Ungarn k.M. - 2 J nBzWKM - 7,8 61,7 3,5 7,1
Malta 2.5.2005 2008 2 J nBzWKM - 3,2 74,2 3,1 4,3
Polen k.M. - 2 J nBzWKM - 4,4 47,3 1,2 5,2
Slowakei 28.11.2005 2009 2 J nBzWKM - 3,1 34,5 4,3 4,3
Schweden k.M. - 2 J nBzWKM + 3,0 50,4 1,5 3,7
Referenzwert - 3,0 60 2,8 6,2
Kriterium
nicht
erfuellt
Kriterium
erfuellt
k.M. = kein Mitglied; 2 J = 2 Jahre nach dem Beitritt zum WKM; B = Beitrittsdatum zum WKM; WKM = Wechselkursmechanismus; EE = fruehest moeglicher Termin fuer die EURO Einfuehrung; nBzWKM = nach Beitritt zum WKM; StaatsV = Staatsverschuldung; PWStab = Preiswertstabilitaet; LFZS = Langfristige Zinssaetze; Def/Ueb = Defizit/Ueberschuesse im Staatshaushalt;
    Quelle: Konvergenzbericht der EU-Mommission 2006




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Aktualisiert am 05.04.2007
Erstellt: 20.12.2005