Die Entwicklung des Europaeischen Parlaments war fuer die Evolution des Europaeischen Zusammenschlusses von praegender und teilweise auch schoepferischer Kraft.
Das Europaeische Parlament war urspruenglich in der Fassung des EWG-Vertrages von 1958 nur eine sehr machtlose Versammlung. Selbst den Namen, Europaeisches Parlament, musste sich dieses selbst geben. Dieser Name wurde erst durch die Einheitliche Europaeische Akte offiziell anerkannt.
Im Laufe der weiteren Integration der Europaeischen Idee und des engeren Zusammenschlusses der Unionsmitgliedstaaten durch die gemeinsame Gesetzgebung und Rechtsharmonisierung, an der insbesondere auch der Gemeinsame Markt und der EuGH massgeblich beteiligt waren, wurde auch das Europaeische Parlament gestaerkt und zum Mitgesetzgeber neben dem Rat.
Viele wichtige Impulse sind vom Europaeischen Parlament ausgegangen. Insbesondere hinsichtlich der vertieften Integration, der Schaffung einer Europaeischen Verfassung, eines gemeinsamen Grundrechteschutzes, des kulturellen und sozialen Austausches u.a.m.
Das Europaeische Parlament besteht seit 1979 aus den direkt gewaehlten Vertretern der Voelker der Unionsmitgliedstaaten. Die Mitglieder des EP sind nicht an Weisungen gebunden und unabhaengig.
Alle fuenf Jahre wird es von den Unionsbuergern neu gewaehlt. Derzeit leider noch nicht nach einem einheitlichen europaeischen Wahlgesetz.
Die Abgeordneten zum EP bilden in der Versammlung Fraktionen nach politischen Gesichtspunkten. Die groessten Fraktionen sind der Zusammenschluss der christlichen Parteien (Europaeische Volkspartei) und der sozialistischen Parteien (Europaeische Sozialdemokraten).
Die Abstimmung erfolgt nunmehr im Regelfall nach parteipolitischen Gesichtspunkten und nicht mehr nach nationalen Interessen.
Die Abstimmung erfolgt im Regelfall offen und oeffentlich. Jeder Abgeordnete muss seine Stimme persoenlich abgeben - eine Vertretung ist unzulaessig.
Die Aufgaben des Europaeischen Parlaments sind die Beratung, die Mitgesetzgebung und die Kontrolle.
Das Europaeische Parlament ist von den Kompetenzen her gesehen noch kein Vollparlament. Es muss seine rechtssetzenden Moeglichkeiten mit dem Rat teilen.